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Erfüllungsnachweis zum EWärmeG + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Erfüllungsnachweise zum EWärmeG + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wer seit dem 01.07.2015 in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg in Bestandsgebäuden seine alte Heizung austauscht, muß gemäß EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) 15% der erzeugten Heizwärme durch Erneuerbare Energien bereitstellen.
Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Eigentümer von Gebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten oder wenn die Heizungsanlage bereits mindestens auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.

Möglichkeiten zur Erfüllung des EWärmeG finden Sie unter Erfüllungsoptionen EWärmeG .

Sanierungsfahrplan Wohngebäude:
Ist die Erfüllung des Gesetzes über Ersatzmaßnahmen nur teilweise (bis 10%) möglich, können die restlichen 5% durch das Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) angerechnet werden. Es besteht für den Gebäudeeigentümer jedoch keine Pflicht, die im iSFP empfohlenen Maßnahmen auch umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll lediglich als Anreiz dienen, das Gebäude energetisch noch weiter zu verbessern.

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude:
Bei Nichtwohngebäuden erfüllt der Sanierungsfahrplan das EWärmeG sofort zu 100%. Es sind dann keine Sanierungsmaßnahmen mehr notwendig.

Für das Erstellen von Sanierungsfahrplänen sind unter anderem folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig vermaßte Grundriss- und Schnittpläne aller Geschosse des Hauses
  • Ansichtspläne mit den Fenster- und Türöffnungsmaßen aller Gebäudeseiten
  • eine Baubeschreibung mit Angabe der verwendeten Baustoffe
  • Angaben zur Heizungstechnik
  • Angaben zur Wohnfläche und der Anzahl der Wohneinheiten

Ausschließlich Sachverständige der Expertenliste der dena dürfen iSFP`s und Sanierungsfahrpläne ausstellen.

Gegenüber der Baurechtsbehörde der jeweiligen Gemeinde muß der Eigentümer des Gebäudes diesen Nachweis vorlegen.
Ein unabhängiger Sachverständiger muß daher beauftragt werden, diesen Nachweis zu erstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg (www.um.baden-wuerttemberg.de).
 
Kosten:

→ Die Kosten für einen einfachen Nachweis eines Bauteils - sofern er baulich erbracht werden kann - über die ersatzweise Erfüllung des Gesetzes liegen bei 250 - 300 € (je nach Dauer des Ortstermins) und zzgl. je nach Anfahrt. 
→ Die Kosten für den Nachweis über die gesamte Gebäudehülle hängen von der Größe und der Gestalt des Gebäudes ab und ob brauchbare Planunterlagen, eine Baubeschreibung und genaue Angaben zu den einzelnen Bauteilen vorhanden sind.
→ Für das Erstellen eines iSFP`s oder eines Sanierungsfahrplans BW werden alle Planunterlagen und einige weitere Angaben benötigt. Anhand der Qualität dieser Unterlagen richten sich die Kosten.

Beide Arten von Sanierungsfahrplänen wurden vom Bafa bisher gut gefördert. Derzeit wird über die zukünftige Förderung auf Bundesebene verhandelt. 

Am besten Sie rufen mich einfach an und überprüfen, welche Unterlagen in Ihren Unterlagen vorhanden sind, bzw. schicken mir diese per E-Mail zu, dann kann ich Ihnen auch sagen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

 

Kontakt:

Um für Sie möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte ein paar Unterlagen (siehe oben) über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.  
Gerne können Sie mich natürlich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-5 12 44


In Sachen Energieberatung, Nachweise zum EWärmeG und Sanierungsfahrpläne bin ich als Bauingenieur, Energieberater / Energieeffizienz-Experte, Sachverständiger und Baugutachter mit meinem Ingenieurbüro für das Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis für Sie da.

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Bonndorf, Löffingen und Titisee-Neustadt ...

... sondern auch darüber hinaus. 

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Barrierefreies Bauen und Umbauen

 

Seit 01.10.2014 neues Förderprogramm der KfW:

Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Zum 01.10.2014 hat die KfW eine neue Förderprogrammvariante im Rahmen von "Altersgerecht Umbauen" in ihr Angebot aufgenommen.
Private Eigentümer oder Mieter können bei der Barrierereduktion in Ihren Wohnungen/Häusern Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Höhe von 8% (max. 4.000 Euro) und bei Sanierung zum Standard "Altersgerechtes Haus" 10% (max. 5.000 Euro) pro Wohneinheit als Zuschuss erhalten.
Die Maßnahmen müssen durch einen Sachverständigen begleitet und am Ende bestätigt werden.

Etwa 80% der Bevölkerung will ab dem 70. Lebensjahr nicht mehr die eigene Wohnung oder das Wohnhaus wechseln.
Durch das im Alter schleichende älter werden, bleibt zwangsläufig auch die Beweglichkeit auf der Strecke. Dabei kann die Jahrzehnte lang bewohnte und eigentlich vertraute Wohnung oder das Haus zur Gefahrenquelle werden.
Noch schlimmer ist es, wenn man durch Krankheit oder einen Unfall auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Wenn man möglichst lange im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bleiben möchte, sollte man frühzeitig daran denken, die Wohnung oder das eigene Haus barrierefrei umzubauen, um nicht irgendwann an bisher einfachen Wegen oder Tätigkeiten des Alltags zu scheitern.

Bei der KfW-Förderbank gibt es seit dem 01.10.2014 zwei Programmvarianten, mit dessen Hilfe man einzelne Maßnahmen und auch ein "barrierefrei saniertes Haus" durch zinsgünstige Darlehen bzw. Zuschüsse gefördert bekommen kann.

Hierzu benötigt man jedoch einen Sachverständigen, der anders wie im Programm 159 gefordert, erst am Schluß der Maßnahme hinzugezogen werden muß.
Er muß abschließend bestätigen, dass die Maßnahmen angemessen sind und den Technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms entsprechen. Ansonsten gäbe es keine Förderkredite oder Zuschüsse hierfür.

Ich werde jedoch bereits schon vor Beginn der Planung die technischen Mindestanforderungen überprüfen und Sie auch bei deren Umsetzung begleiten, damit Sie am Ende der Sanierung keine böse Überraschung erleben.

 

Kontakt:

Um für Sie möglichst genau kalkulieren und planen zu können, senden Sie mir bitte ein paar Plan-Unterlagen und Ihre Vorstellungen (Skizzen) über geplante Maßnahmen für das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.

Gerne können Sie mich natürlich auch anrufen, um grobe Sachverhalte vorab zu klären: Tel.: 07721-51244

Zur Terminabstimmung für die Besichtigung Ihrer Immobilie stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Im Bereich des barrierefreien Bauens und Umbauens bin ich als Beratender Ingenieur, Bauingenieur, Sachverständiger und Energieberater mit meinem Ingenieurbüro für Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch in Ihrer Nähe für Sie da:

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, sondern auch in Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Bonndorf, Mönchweiler, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...

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Weitere Stichwörter können sein: Barrierefreies Bauen, barrierefreies Wohnen, altersgerechtes Umbauen, barrierefreies Umbauen, barrierefreies Sanieren, altersgerecht Umbauen, altersgerecht Bauen, altersgerecht Sanieren, Umbau Eigenheim, Standard altersgerechtes Haus, altersgerechtes Eigenheim oder behindertengerechtes Umbauen, KfW-Programm: Altersgerecht Umbauen Zuschuss und Darlehen.

Gebäude-Thermografie, Wärmebildaufnahmen

 

Durch Einsatz der Gebäudethermografie mittels einer Wärmebildkamera lassen sich Leckagen, Wärmebrücken und Durchfeuchtungen an Gebäuden sehr leicht feststellen.

Die Thermografie kann eingesetzt werden bei Energieanalysen/Energieberatungen, Schimmelschäden, im Vorfeld von Bauabnahmen und nach energetischen Altbausanierungen, bzw. Wärmedämmmaßnahmen. Sie dient auch der Beweissicherung in Streitfällen und vor Gericht.

Thermografieaufnahmen sollten am besten bei Außentemperaturen unter 0°C und stark bewölktem Himmel angefertigt werden, da die farblichen Kontraste durch Wärmeverluste auf Fassaden-, Fenster- und Dachflächen für den Laien am besten erkennbar sind.

Die Außentemperaturen sollten bereits einige Tage vorher unter dem Gefrierpunkt liegen. Das Gebäude muss bei Durchführung der Aufnahmen gut beheizt und die Fenster müssen geschlossen sein.

 

Haben Sie Interesse?

Dann vereinbaren Sie mit mir einen Termin für eine thermografische Betrachtung Ihres Hauses in der kalten Jahreszeit.

Tel. 07721-51244

 

Kosten:

Gerne mache ich Ihnen ein Angebot über die Kosten einer Thermografischen Betrachtung Ihrer Immobilie.

  • einzelne Thermografieaufnahmen bei Aufnahme einzelner Gebäudeansichten ohne Bericht werden nach Anzahl der Aufnahmen als Pauschale und nach Dauer des Ortstermins berechnet zzgl. Anfahrt und MwSt..
  • Thermografiekurzgutachten mit 10-12 Aufnahmen kosten ab EUR 295,- inkl. Ortstermin von 20 Min. und zzgl. Anfahrt und MwSt.. Zusätzliche Beratungszeit wird nach Zeitaufwand berechnet.
  • Thermografiegutachten (10-15 Aufnahmen, Bericht mit Bewertung der einzelnen thermografierten Bauteile und Verbesserungsmöglichkeiten) ab EUR 400,- zzgl. Anfahrt, Ortstermin und MwSt.
  • Die rechnerische Betrachtung von Wärmebrücken wird nach Anzahl der Wärmebrücken berechnet.

 

Kontakt:

Um für Sie möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte entsprechende Unterlagen über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.

Gerne können Sie mich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-51244

 

In Sachen Gebäude-Thermografie bin ich als Bauingenieur, Beratender Ingenieur und Energieberater mit meinem Ingenieurbüro für Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch in Ihrer Nähe für Sie da:

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, sondern auch in Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Bonndorf, Mönchweiler, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...

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Energieberatung Mittelstand

 

In Unternehmen und Gewerbebetrieben steckt in Sachen Energieeinsparung großes Potential, was auch die Reduktion von Produktionskosten angeht.
Einsparpotential, welches von den Inhabern oftmals gar nicht richtig erkannt oder eingeschätzt werden kann.

Auch wenn man von Bekannten oder Geschäftspartnern bereits gehört hat, dass die eine oder andere Maßnahme angeblich gut sein soll, sollte man vorher trotzdem die Meinung und die Beratung durch einen bei der BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW registrierten und zugelassenen neutralen Energieberater für den Mittelstand in Anspruch nehmen.

 

BAfA: Energieberatung Mittelstand

Seit Januar 2015 wurde das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" (vorher: Energieeffizienzberatung in KMU der KfW) neu aufgelegt.

Im ersten Abschnitt der Beratung (Initialberatung) wird der vorherrschende Zustand der Bausubstanz und der Anlagentechnik betrachtet und mögliche Schwachstellen aus energetischer Sicht an Gebäudehülle und Anlagentechnik aufgezeigt.

Im zweiten Abschnitt der Beratung (Detailberatung) werden die vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Initialberatung rechnerisch und praktisch betrachtet sowie konkrete Einsparpotentiale und die Amortisation der Maßnahmen ermittelt.

Die Beratung durch einen Fachmann wird in der Initialberatung mit 80% und in der Detailberatung mit 60% des Beratungshonorars vom BAfA bezuschusst.

Folgende Entscheidungsfindungsprozesse können gefördert werden:

  • Verbesserung der Energieeffizienz und somit Kosteneinsparung im Unternehmen
  • Sanierungsplanung von betrieblich genutzten Gebäuden
  • Anbauten an betrieblich genutzte Gebäude

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des BAfA unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html

 

BAfA-Zuschussprogramm: Systemische Optimierung (hocheffiziente Querschnittstechnologien im Mittelstand)

Es werden die wesentlichen Anlagenkomponenten und Querschnittstechnologien (z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung) hinsichtlich des derzeitigen Verbrauchs und nach einer anlagentechnischen Optimierung betrachtet.

In einem Energieeinsparkonzept (= Abschlussbericht) werden diese Ergebnisse gegenübergestellt.

Die Förderbeträge betragen:

  • bei einer Endenergieeinsparung von 25 bis 35%: 20% für KMU, 10% für sonstige Unternehmen
  • bei einer Endenergieeinsparung von über 35%: 30% für KMU, 20% für sonstige Unternehmen

Für die Förderung der Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche externe Energieberatung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. ein Betrag von 3.000 € gewährt.

 

Kontakt:

Um für Sie den erforderlichen Aufwand möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte ein paar Unterlagen über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.

Gerne können Sie mich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-51244

 

Als Energieeffizienzberater in KMU und KfW-Berater für den Mittelstand bin ich als Beratender Ingenieur (Ing.-Kammer BW), Bauingenieur (FH) und Energieberater (nach KfW-, BAfA- und dena-Richtlinien) mit meinem Ingenieurbüro für Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch in Ihrer Nähe für Sie da:

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, sondern auch in Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Bonndorf, Mönchweiler, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...

... und darüber hinaus.

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Weitere Stichworte können sein:

Energieeffizienzberatung in KMU, Energieberatung Mittelstand, Energieeffizienz, Energieberatung in Unternehmen, Sanierungsplanung, Anbauplanung, KfW-Energieberatung, Förderung Energieberatung in KMU, Initial und Detailberatung Energieeffizienz Mittelstand, Energieeffizienzmaßnahmen, Energiemanagement, ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafa.de

Bausachverständiger und Baugutachter

 

Durch Pfusch am Bau und daraus resultierenden Bauschäden resultieren jedes Jahr finanzielle Schäden in Milliardenhöhe.

Das Vertrauen in Handwerker schwindet und man greift oft selbst zum Werkzeug. Das ist jedoch nicht unbedingt empfehlenswert, da Sie durch Nachbesserungen die Gewährleistung für das entsprechende Gewerk verlieren oder der Schaden womöglich irreparabel wird.

Freunde und Bekannte besitzen oftmals nicht die Kenntnis oder sind nicht qualifiziert genug, um die jeweilige bauliche Situation richtig einschätzen zu können.
Besser ist es, wenn Sie von Anfang an einen geeigneten Bausachverständigen oder Baugutachter bzw. Bauingenieur hinzuziehen, ehe ein Mangel oder ein Schaden entsteht oder diese sich verschlimmern.

Durch mein weites Tätigkeitsspektrum als Bauingenieur und jahrelange Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Baubranche, bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Beheben von Schäden oder Mängeln an Gebäuden geht.

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Rechtsanwalt beauftragen, sollte ich zunächst mittels einer Beweissicherung die strittigen Punkte vor Ort begutachten und dokumentieren.

Auf Wunsch plane und begleite ich Sie auch bei der fachgerechten Sanierung von Bauschäden.

Gerne mache ich Ihnen eine Kostenschätzung meiner Beratungs- und Baubegleitungsleistungen.

 

Kontakt:

Um für Sie möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte ein paar Unterlagen (siehe oben) über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.

Gerne können Sie mich natürlich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-51244

Als Bauingenieur, Beratender Ingenieur, Energieberater, Wertgutachter, Bausachverständiger und Baugutachter ist mein Ingenieurbüro für Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch in Ihrer Umgebung für Sie da:

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, sondern auch in Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Mönchweiler, Bonndorf, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...

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  • WOHLGEBAU – Ingenieurbüro für Bauwesen e. K.
    Waldstrasse 35
    78048 Villingen-Schwenningen
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