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04.02.2020 Hohe Zuschüsse für Bafa-Energieberatungen Energieberatungen für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratungen bzw. individueller Sanierungsfahrplan) werden künftig mit bis zu 80% des förderfähigen Beraterhonorars gefördert. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten einen Zuschuss bis zu 1.300 € und Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten erhalten einen Zuschuss bis zu 1.700 €. (Quelle: www.bafa.de)
24.01.2020 KfW erhöht die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse, Heizungen nur noch über Bafa gefördert Seit 24.01.2020: In den Förderprogrammvarianten Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen Zuschuss und Darlehen (152, 431) hat die KfW die Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse auf 20% erhöht. Auch in der Effizienzhausvariante (151) steigen die Tilgungszuschüsse um 12,5% in jeder Effizienzhausvariante.Im Programm Energieeffizient Bauen (153) steigen die Tilgungszuschüsse ebenso um 10%. In den Effizienzhausvarianten beider Programme erhöht sich die max. Darlehenssumme pro Wohneinheit auf 120.000 €. (Quelle: www.kfw.de)
Seit 01.01.2020: Heizungsanlagen werden seit dem 01.01.2020 ausschließlich über das Bafa gefördert und nicht mehr über die KfW. Öl-Brennwert-Heizungen werden gar nicht mehr gefördert. Gas-Brennwert-Heizungen nur noch, wenn sie "renewable-ready" sind. Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer-Energieen werden mit bis zu 45% gefördert. (Quelle: www.bafa.de)
11.06.2019 Neues Webangebot für Experten und Interessierte Das FEBS-Portal informiert umfassend über energetisches Bauen und Sanieren. Ab sofort stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren, kurz FEBS, im Internet unter www.febs.de bereit. Das im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellte Angebot richtet sich an Profis aus Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen und Handwerk, die im Bereich des energetischen Bauens und Sanierens tätig sind. Das Portal informiert über Themen und Arbeitsmittel rund um den energetischen Bau- undSanierungsprozess: https://www.febs.de/newsroom/meldungen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren-neues-webangebot-fuer-experten/
06.06.2019 KfW macht Förderprogramme für Gebäudebesitzer wieder attraktiver Zum 1. Juni hat die KfW-Bankengruppe eine hemmende Einschränkung bei ihren Sanierungskrediten rückgängig gemacht, indem sie die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wieder von sechs auf zwölf Monate anhob. Die Förderbank reagierte damit auf eine gesunkene Nachfrage und die Kritik des Energieberaterverbandes GIH. Die Details dazu gibt es hier: www.gih.de/blog/kfw-macht-foerderprogramme-fuer-gebaeudebesitzer-wieder-attraktiver
18.04.2019: KfW senkt Zinssätze für Energieeffizient Bauen Zum 18.04.2019 hat die KfW die Zinssätze im Programm Energieeffizient Bauen (153) auf zum Teil bis zu 0,75 % eff. gesenkt. (Quelle: www.kfw.de)
09.08.2018: Zuschuss für Altersgerechtes Umbauen wieder möglich Seit dem 09.08.2018 können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragt werden. Für den Einbruchschutz wurden die Zuschussmittel um weitere 65 Mio. € erhöht. (Quelle: www.kfw.de)
27.06.2018: KfW senkt Zinssätze für Energieeffizientes Bauen und Sanieren Zum 27.06.2018 hat die KfW die Zinssätze in den Programmen Energieeffizient Sanieren (151/152) 0,75% eff., Energieeffizient Bauen (153) 1,46 - 1,87% eff. sowie Altersgerecht Umbauen (159) 0,75 - 1,21% eff. gesenkt. (Quelle: www.kfw.de)
20.09.2017: Doppelte Zuschußhöhe für die ersten 1.000 Euro beim Einbruchschutz Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse: 20% Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten. Für jeden weiteren Euro den Sie investieren - 10% Zuschuss. "Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. "Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen." Es werden Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst. Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unterwww.kfw.de/455-E.
22.03.2017: KfW weitet Zuschussförderung für Einbruchschutz aus Die KfW senkt die Mindestinvestitionssumme im Programm Altersgerecht Umbauen - Einbruchschutz von bisher 2.000 € auf 500 €. Somit sind Zuschussbeträge schon ab 50 € möglich. Der Maximalzuschussbetrag beträgt 1.500 €. Gefördert werden weiterhin Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Weiterhin beantragt werden muß der Zuschuss über das KfW-Zuschussportal. (Quelle: www.kfw.de)
01.01.2017: Zuschussförderung für Barrierereduzierung wieder möglich Seit Anfang Januar 2017 können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz bei der KfW beantragt werden. Die Zuschussbeantragung erfolgt ab sofort auch über das KfW-Zuschussportal. (Quelle: www.kfw.de)
29.08.2016: L-Bank stellt zum 31.08.2016 Energieeffizienzprogramme ein Die L-Bank lässt in Absprache mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg die Programme „Energieeffizienzfinanzierung – Bauen“ und „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“ zum 31.08.2016 auslaufen. Bis zu diesem Datum eingehende Anträge werden zu den aktuell gültigen Konditionen zugesagt. (Quelle: www.gih.de)
01.08.2016: KfW führt Zuschussportal ein Ab dem 26.07.2016 können Zuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren nur noch über das KfW Zuschussportal beantragt werden. Der Vorteil ist, man erhält eine sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit des Vorhabens und zur Zuschusshöhe. Mit dem Vorhaben kann unmittelbar nach einer positiven Rückmeldung begonnen werden. Durch Erteilung einer Vollmacht an den Energie-Effizienz-Experten, kann der Zuschuss beantragt werden. (Quelle: www.kfw.de)
Fahrzeug für die Tagespflege - Von Schwarzwälder-Bote15.07.2016 - 17:21 Uhr
VS-Schwenningen (maz). Große Freude herrscht im Bürgerheim in Schwenningen: Durch die Unterstützung von Unternehmen aus der Region steht nun ein Bus für den Fahrdienst der Tagespflege zur Verfügung.
In enger Absprache mit dem Bürgerheim sei Toni Lang von der Firma Brunner Mobil Werbung aus Böblingen auf Geschäftspartner und Freunde der Einrichtung zugegangen und habe rund 20 Sponsoren gewonnen, erklärte Heimleiter Matthias Trautmann. Ihnen gelte sein Dank. Fünf Jahre könne das Seniorenheim den Transporter nicht nur für die täglichen Fahrten der Tagespflege nutzen, sondern auch für Ausflüge mit den Bewohnern. Für Abwechslung habe bereits der erste Ausflug mit dem Wagen in den Streichelzoo nach Kappel gesorgt.
Das mit einer Rampe und zwei zusätzlichen Plätzen für Rollstühle ausgestattete "Prachtstück" lobte denn auch Hans-Joachim Gebauer, Vorsitzender des Vereins Bürgerheim. Natürlich freue sich der Verein, dass sich mit Unterstützung von Toni Lang ein solches Sponsorenmodell in die Tat umsetzen ließ. Bedeute dies doch eine enorme Entlastung für das Bürgerheim, das nur für den Unterhalt aufkommen muss.
Aber auch für die Firmen sei dieses Konzept ein Gewinn, ist sich Lang sicher. Seit 1992 habe er schon unzähligen Vereinen und Einrichtungen zu einem über Sponsoring finanzierten Fahrzeug verholfen und immer wieder beobachtet, dass die aufgebrachte Werbung Aufmerksamkeit findet. "Ohne sie wäre das Auto nicht da", dankte Lang den Sponsoren bei der offiziellen Übergabe und wünschte dem Schwenninger Bürgerheim und seinen Bewohnern viel Glück mit dem neuen Fahrzeug.
SK
Mobilität hält rege
Heilig-Geist-Spital freut sich über Hilfe vieler Sponsoren bei der Anschaffung eines Mini-Busses
VS-Villingen – Viele Sponsoren machten die Anschaffung eines Neunsitzers möglich, der Bewohner und Mitarbeiter des Heilig-Geist-Spitals beim Motto "Mobilität im Alltag" unterstützen wird. Das berichtet das Spital in einer Pressemitteilung.
Mobil zu sein, das werde im Heilig-Geist-Spital allen Menschen ermöglicht, auch jenen, die vor wenigen Jahren noch als bettlägerig galten. Das Mobilitätsprogramm des Hauses ergänze der Ford-Transit, könnten doch mit seiner Hilfe auch auswärtige Ziele erreicht werden. Mit dem Vorgängermodell waren Bewohner erst kürzlich auf der Südwest-Messe, zwei Mal in der Woche werden sie zu Fahrten in die Innenstadt eingeladen, man besucht an der Fastnacht die Umzüge oder es werden Kindergartenkinder mit Hilfe des Busses ins Heilig-Geist-Spital zu gemeinsamen Veranstaltungen gebracht.
"Mobilität ist für uns ein wichtiger Faktor", sagte bei der Fahrzeugübergabe Heimleiterin Sanja Dörr. Günter Reichert, Geschäftsführer des Spitalfonds Villingen, erinnerte im 730. Jahr der Stiftung an das Ziel der Gründerin Agnes zu Fürstenberg, das sich bis heute nicht geändert hat: hilfe- und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Dank der zahlreichen Sponsoren ist das wieder einmal gelungen.
Was ändert sich 2016 oder hat sich bereits geändert?
01.01.2016: Anreizprogramm Energieeffizienz ab 2016 und höhere Tilgungszuschüsse bei Energieeffizient Bauen Ab dem 01.01.2016 führt die KfW zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das "Anreizprogramm Energieeffizienz" ein. Es sollen ab sofort sogenannte Heizungs- und Lüftungspakete gefördert werden. Das Heizungspaket beinhaltet die Erneuerung der Heizungsanlage und deren Optimierung. Das Lüftungspaket beinhaltet die Sanierung oder den Neueinbau einer Lüftungsanlage in Verbindung mit einer weiteren Einzelmaßnahme hinsichtlich der Wärmedämmung eines Bauteils (z. B. Kellerdecke, Außenwände). In der Darlehensvariante gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5%. In der Zuschussvariante gibt es einen Zuschuss in Höhe von 15% der Investitionskosten. (Quelle: www.kfw.de)
03.12.2015: Höhere Förderung im Programm Energieberatung Mittelstand. Ab dem 01. Januar 2016 erhalten kleine Betriebe mit Energiekosten bis 10.000 € pro Jahr eine höhere Förderung, wenn eine Energieberatung im Mittelstand beantragt wird. Der Förderbetrag steigt von 800 € auf 1.200 €. (Quelle: www.bafa.bund.de)
Dezember 2015: Zur Erinnerung!!! Dachböden müssen bis Ende des Jahres gedämmt sein! Bis zum 31.12.2015 müssen laut EnEV 2014 bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte und unbewohnte Dachböden gedämmt sein, egal ob diese genutzt oder nicht genutzt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Vorschrift ausgenommen - sofern diese vor dem 01. Februar 2001 erworben oder vererbt wurden. Wenn das bislang unbewohnte Dachgeschoss zu Wohnraum ausgebaut werden soll, ist es laut EnEV auch zulässig, anstatt dessen das darüber sich befindliche ungedämmte Dach zu dämmen. (Quelle: ENEV 2014)
20.11.15: Höhere Zuschüsse bei Altersgerecht Umbauen: Ab sofort gibt es im Programm Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss höhere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in Höhe von 10%. Beim Erreichen des Standards Altersgerechtes Haus gibt es einen Zuschuss in Höhe von 12,5% der Investitionssumme. Die Mindestinvestitionskosten sinken auf 2.000 €. (Quelle: www.kfw.de)
04.11.2015: Zuschuss für Sanierungsfahrplan vom Land Baden-Württemberg Seit dem 29.10.2015 erhalten Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern einen Zuschuss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans in Höhe von 200 Euro. Für Mehrfamileinhäuser erhält man für jede weitere Wohneinheit zusätzlich einen Zuschuss von 50 Euro. Maximal gibt es jedoch Zuschüsse von 500 Euro pro Gebäude. (Quelle: www.zukunftaltbau.de)
01.08.2015: KfW führt Tilgungszuschüsse beiEinzelmaßnahmen ein. Seit dem 01.08.2015 gibt es nun auch in der Darlehensvariante des Programms Energieeffizient Sanieren der KfW für Einzelmaßnahmen einen Tilgungszuschuss von 7,5% der förderfähigen Investitionssumme. Bei der L-Bank sind es in der gleichen Variante sogar 9,5% Tilgungszuschuss. Gleichzeitig werden auch die Tilgungszuschüsse in der Darlehensvariante bei Effizienzhäusern erhöht. (Quelle: www.kfw.de)
01.07.2015: Novelle EWärmeG tritt in Kraft: Zum 01. Juli 2015 ist die Novelle des EWärmeG in Kraft getreten. Ab sofort gilt beim Austausch der Heizung bei Bestandsgebäuden ein zu erbringender Anteil an erneuerbaren Energien von 15%. Dieser muß durch einen Sachkundigen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde nachgewiesen werden.Alternativ können durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans je nach Gebäudegröße zwischen 5 und 10% der Erneuerbaren-Energien-Pflicht anerkannt werden. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)
01.04.2015: Höhere Förderungen vom BAfA für Heizungserneuerungen Seit 01.04.2015 werden gegen Beantragung beim BAfA Heizungsmodernisierungen unter Einsatz von Erneuerbaren Energien höher bezuschusst. Für Solarthermieanlagen mit mindestens 12 Quadratmetern zur Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gibt es künftig 2.000 Euro. Für einen neuen Pelletkessel gibt es künftig 3.000 Euro und für einen Pelletkessel mit Brennwertnutzung gibt es künftig mind. 4.500 Euro. (Quelle: www.bafa.de)
20.02.2015: Novelle Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) geht in die entscheidende Phase: Am 28. Januar beriet der Landtag Baden-Württemberg in erster Lesung über den Gesetzentwurf. Voraussichtlich am 1. Juli diesen Jahres soll es in Kraft treten. Dann gilt bei Bestandsgebäuden beim Heizungstausch eine15%-ige Erneuerbare-Energien-Pflicht. (Quelle: www.ingbw.de)
23.01.2015: KfW senkt Zinsen erneut ! Die KfW senkt zum 23.01.2015 in den Förderprogrammen "Altersgerecht Umbauen", "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" die Zinsen auf bis zu 0,75% eff.! (Quelle: www.kfw.de)
08.01.2015: BAfA: Energieberatung Mittelstand Das zuvor bei der KfW gelistete Förderprogramm ist seit 01.01.2015 über das BAfA zu beantragen. Unternehmen, welche Ihre Betriebsgebäude energetisch optimieren möchten, können dieses Programm für die Energieberatung in Betrieben nutzen. Die Fördervoraussetzungen für die gewerbliche Energieberatung bleibt nahezu unverändert. (Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), BAfA)
Mitte Januar 2015: KfW erhöht Tilgungszuschuss Die KfW hat die Tilgungszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit um jeweils 5% pro Effizienzhausstufe erhöht. D. h. wer sein Eigenheim z. B. zum KfW-Effizienzhaus 85 saniert, erhält einen Tilgungsuschuss von 12,5% gegenüber vorher von 7,5%. (Quelle: www.kfw.de)
04.12.2014: Steuerlicher Abzug von energetischen Sanierungsmaßnahmen Die Bundesregierung hat am 03.12.2014 das Aktionsprogramm 2020 beschlossen. Kern des Pakets sind unter anderem die bessere Dämmung von Gebäuden. Mindestens 10% der energetischen Sanierungskosten sollen ab 2015 über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Details müssen aber noch mit den Bundesländern ausgehandelt werden. (Quelle: www.energieberater-suche.de)
01.10.2014: Neues Förderprogramm der KfW: Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Zum 01.10.2014 hat die KfW eine neue Förderprogrammvariante im Programm Altersgerecht Umbauen in ihr Angebot aufgenommen. Private Eigentümer oder Mieter können bei der Barrierereduktion in Ihren Wohnungen/Häusern Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Höhe von 8% (max. 4.000 Euro) und bei Sanierung zum Standard "Altersgerechtes Haus" 10% (max. 5.000 Euro) pro Wohneinheit als Zuschuss erhalten. Die Maßnahmen müssen durch einen Sachverständigen begleitet und am Ende bestätigt werden. (Quelle: www.kfw.de)
01.07.2014: KfW senkt Zinsen Zum 01.07.2014 hat die KfW in den wohnwirtschaftlichen Programmen "Altersgerecht Umbauen", "Energieeffizient Bauen", "Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit" und im "KfW-Wohneigentumsprogramm" die Zinsen gesenkt. Ebenfalls wurden auch in den gewerblichen Energieeffizienz-/programmen die Zinsen gesenkt. (Quelle: www.kfw.de)
07.03.2014: KfW senkt weiter die Zinsen Zum 07.03.2014 hat die KfW in fast allen wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Energieeffizienz-/programmen die Zinsen gesenkt. (Quelle: www.kfw.de)
19.02.2014: KfW senkt Zinsen im KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) Zum 19.02.14 hat die KfW die Effektivzinsen im KfW-Wohneigentumsprogramm gesenkt. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit zwischen 2,02 und 2,73%. eff.. (Quelle: www.kfw.de)
07.02.2014: KfW senkt Zinsen in einigen gewerblichen Förderprogrammen Bereits am 30.01. und vor allem zum 07.02.2014 hat die KfW in einigen Programmvarianten des KfW-Umweltprogramms (240), des KfW-Umweltprogramms KU (241), des KfW-Energieeffizienzprogramms GU (242), des KfW-Energieeffizienzprogramms KMU (243), des KfW-Energieeffizienzprogramms KU (244), sowie in den Programmen 270, 271, 272, 274 und 275 hat die KfW weiter die Zinsen gesenkt. Auch im KfW-Wohneigentumsprogramm wurden nochmals die Zinsen gesenkt. (Quelle: www.kfw.de)
23.01.2014: L-Bank reduziert Tilgungszuschüsse Ab 01.03.2014 reduziert die L-Bank bei eingehenden Darlehensanträgen im Programm Energieeffizienzfinanzierung Sanieren-Effizienzhaus die Tilgungszuschüsse für Effizienzhäuser 115 bis 55 auf 2,5 - 17,5%. Abhängig ist dies vom jeweiligen Effizienzhausniveau. Alle vollständigen Anträge, die bis einschließlich 28.02.2014 bei der L-Bank vorliegen, werden noch nach den aktuell gültigen Bestimmungen zugesagt.(Quelle: www.l-bank.de)
08.01.2014: Zinskonditionen im KfW-Programm bleiben sehr günstig Zum 08.01.2014 hat die KfW in einigen Förderprogrammen die Zinskonditionen erhöht. Davon betroffen sind z. B. die Programme "Erneuerbare Energien - Standard", "Erneuerbare Energien - Speicher" und Altersgerecht Umbauen. Davon nicht betroffen ist das Programm "Energieeffizient Sanieren". Hier bleiben die Zinskonditionen vorerst bei 1,0 % effektiv. (Quelle: www.kfw.de)
16.10.2013: Bundeskabinett beschließt EnEV-Novelle Am Mittwoch den 16.10.2013 hat das Bundeskabinett die Novelle der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) beschlossen. Im Frühjahr 2014 wird diese in Kraft treten. Wesentliche Änderungen sind u. a.: - Neubauten müssen ab 2016 um 25% besser sein als nach derzeitiger EnEV; - ab 2021 müssen Neubauten nach europäischen Vorgaben im Niedrigstenergiestandard errichtet werden; - der Energiebedarf muß beim Verkauf von Immobilien in Klassen von A+ bis H transparent dargestellt sein; - bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ist keine Verschärfung vorgesehen. (Quelle: www.bmvbs.de)
11.10.2013: Bundesrat stimmt EnEV 2014 zu. Am 11.10.2013 tagte der Bundesrat zur neuen EnEV 2014. Die EnEV 2014 erhielt die Zustimmung des Bundesrates nur mit Auflagen. Insbesondere mahnt der Bundesrat deutliche Vereinfachungen im Energiesparrecht an. Das primärenergetische Anforderungsniveau steigt per 1.1.2016 um 25%. Für Altbauten (Bauteilanforderungen) gibt es keine Verschärfungen. (Quelle: www.haufe.de)
11.06.2013: Novellierung des EWärmeG vom 11.06.2013. Die Landesregierung hat die Eckpunkte für eine Novelle des EWärmeG in ihrer Sitzung vom 11.06.2013 beschlossen. Eckpunkte sind unter anderem, dass im Falle einer Heizungserneuerung in Zukunft anstatt 10% nun 15% der erzeugten Wärme in Bestandsgebäuden durch Erneuerbare Energien bereitgestellt werden müssen. Auch bei den Ersatzweisen Erfüllungsmöglichkeiten haben sich einige Vorgaben geändert. (Quelle: www.um-bw.de)
01.03.2013: Neues KfW-Programm für den Heizungstausch ab März 2013. Ab 01. März 2013 gibt es ein neues Förderprogramm der KfW Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit), welches beim Austausch von alten Heizungsanlagen gegen Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien (z. B. Pelletheizung) mit dem Marktanreizprogramm des BAfA kombiniert werden kann. D. h. es kann ein Darlehen der KfW (2,0%) mit einem Zuschuss des BAfA (mind. 4.900 Euro) kombiniert werden. (Quelle: www.kfw.de)
18.01.2013: Erhöhung der Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 im Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit" ab 01.03.2013. Die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser 55 erhöhen sich von 12,5 auf 17,5%. Von KfW-Effizienzhäusern 70 von 10,0 auf 12,5%. Anträge zu den verbesserten Förderbedingungen können ab 01.03.2013 bei der KfW bestellt werden. Zusagen können jedoch erst ab 01.04.2013 erteilt werden. (Quelle: www.kfw.de)
18.01.2013: Ab sofort bessere Förderung im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss. Das Bundeskabinett hat als Alternative zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen am 19.12.2012 eine verbesserte Zuschussförderung für hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" beschlossen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 wird der Investitionszuschuss von 20 auf 25% (max. Zuschussbetrag 18.750 Euro) und beim KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 auf 20% (max. Zuschussbetrag 15.000 Euro) angehoben. Bei Einzelmaßnahmen wird der Investitionszuschuss von 7,5 auf 10,0% (max. Zuschussbetrag 5.000 Euro) erhöht. Die Zuschüsse beziehen sich pro Wohneinheit in 1-2-Familienhäusern. (Quelle: www.kfw.de)
Als Bauingenieur, Beratender Ingenieur, Energieberater, Energieberater im Mittelstand, Wertgutachter, Sachverständiger und Baugutachter bin ich mit meinem Ingenieurbüro für das Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch in Ihrer Nähe für Sie da:
Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Bonndorf, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...