Bauanträge für Neu- und Umbauplanung
Wer neu bauen möchte, sein Wohn- oder Gewerbegebäude erweitern oder in einem bestehenden Gebäude die Nutzung ändern möchte, muß dies der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landratsamt mitteilen. Hierzu benötigt man je nach Vorhaben ab einer gewissen Größe oder je nach Maßnahme einen Bauantrag.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:
- Genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (§ 49 LBO), wie z. B. Errichtung oder Abbruch baulicher Anlagen.
- Verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 LBO), wie z. B. Dachgeschossausbauten ohne Vergrößerung des Gebäudevolumens der Gebäudeklassen 1 - 3 im Innenbereich.
- Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO), wie z. B. Neubau von Wohngebäuden und sonstige Gebäude der Klasse 1 - 3.
Der Bauantrag wird von der Gemeinde auf seine Zulässigkeit hin geprüft und bei positivem Bescheid die Baugenehmigung erteilt.
Vorab empfiehlt es sich einen Einblick in die Bauakten zu bekommen. Diese kann man beim städtischen Archiv einsehen. Auch als bauvorlageberechtigter Bauingenieur bin ich berechtigt, in Bauakten Einsicht zu nehmen. Hierzu benötige ich jedoch eine entsprechende Vollmacht von Ihnen.
Gerne kann ich Sie aber auch bei der Einsichtnahme begleiten, denn ich sehe viel schneller, was wichtig ist und was nicht.
In Villingen-Schwenningen beispielsweise ist das Bauaktenarchiv in der Winkelstraße 9 unter 07720-821808 zu erreichen.
Oft herrscht die Meinung vor, dass man für Bauanträge ausschließlich einen Architekten hinzuziehen muss. Dabei handelt es sich jedoch um einen Trugschluss!
Auch Bauingenieure, welche sich bei den Ingenieurkammern qualifiziert haben, um als Bauvorlageberechtigter Ingenieur in die Entwurfsverfasserlisten bei den Ingenieurkammern eingetragen zu werden, dürfen vollumfassend Bauanträge stellen.
Man spricht dann von einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung gemäß §43, Abs. 3 Satz 3 und 6 LBO (Landesbauordnung).
Beim Ingenieurbüro Wohlgebau bin ich (Thomas Wohlgemuth, Dipl.-Bauing. (FH)) als Beratender Ingenieur bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg in die Liste der Entwurfsverfasser eingetragen und bin somit berechtigt, Bauanträge aller Art zu stellen.
Dabei konzentriert sich mein Büro nicht unbedingt nur auf große Bauvorhaben, sondern vielmehr auf Umbau- und Neubauvorhaben im privaten Bereich.
Kosten:
Die Kosten werden nach Planungsaufwand (in Anlehnung an die derzeit gültige HOAI) berechnet und sind von Bauantrag zu Bauantrag unterschiedlich, da jedes Vorhaben anders ist und daher individuell geplant werden muß.
Kontakt:
Um Ihren Auftrag möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte einen Übersichtsplan, Ihre Skizzen, eine grobe Baubeschreibung und sonstige bereits vorliegenden Unterlagen über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 - 6808443 (kommt als E-Mail mit pdf-Anhang an) oder per Post zu.
Gerne können Sie mich natürlich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-5 12 44
In Sachen Bauanträge bin ich als Entwurfsverfasser, Bauingenieur, Beratender Ingenieur, Energieberater / Energieexperte und Sachverständiger für EnEV mit meinem Ingenieurbüro für Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis für Sie da:
Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, sondern auch in Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Schramberg, Dunningen, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Deißlingen, Hardt, Spaichingen, Aldingen, Wurmlingen, Geisingen, Immendingen, Bonndorf, Mönchweiler, Löffingen, Titisee-Neustadt, ...
... und darüber hinaus.
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