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Erfüllungsnachweis zum EWärmeG + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Erfüllungsnachweise zum EWärmeG + individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wer seit dem 01.07.2015 in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg in Bestandsgebäuden seine alte Heizung austauscht, muß gemäß EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) 15% der erzeugten Heizwärme durch Erneuerbare Energien bereitstellen.
Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Eigentümer von Gebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten oder wenn die Heizungsanlage bereits mindestens auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.

Möglichkeiten zur Erfüllung des EWärmeG finden Sie unter Erfüllungsoptionen EWärmeG .

Sanierungsfahrplan Wohngebäude:
Ist die Erfüllung des Gesetzes über Ersatzmaßnahmen nur teilweise (bis 10%) möglich, können die restlichen 5% durch das Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) angerechnet werden. Es besteht für den Gebäudeeigentümer jedoch keine Pflicht, die im iSFP empfohlenen Maßnahmen auch umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll lediglich als Anreiz dienen, das Gebäude energetisch noch weiter zu verbessern.

Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude:
Bei Nichtwohngebäuden erfüllt der Sanierungsfahrplan das EWärmeG sofort zu 100%. Es sind dann keine Sanierungsmaßnahmen mehr notwendig.

Für das Erstellen von Sanierungsfahrplänen sind unter anderem folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig vermaßte Grundriss- und Schnittpläne aller Geschosse des Hauses
  • Ansichtspläne mit den Fenster- und Türöffnungsmaßen aller Gebäudeseiten
  • eine Baubeschreibung mit Angabe der verwendeten Baustoffe
  • Angaben zur Heizungstechnik
  • Angaben zur Wohnfläche und der Anzahl der Wohneinheiten

Ausschließlich Sachverständige der Expertenliste der dena dürfen iSFP`s und Sanierungsfahrpläne ausstellen.

Gegenüber der Baurechtsbehörde der jeweiligen Gemeinde muß der Eigentümer des Gebäudes diesen Nachweis vorlegen.
Ein unabhängiger Sachverständiger muß daher beauftragt werden, diesen Nachweis zu erstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg (www.um.baden-wuerttemberg.de).
 
Kosten:

→ Die Kosten für einen einfachen Nachweis eines Bauteils - sofern er baulich erbracht werden kann - über die ersatzweise Erfüllung des Gesetzes liegen bei 250 - 300 € (je nach Dauer des Ortstermins) und zzgl. je nach Anfahrt. 
→ Die Kosten für den Nachweis über die gesamte Gebäudehülle hängen von der Größe und der Gestalt des Gebäudes ab und ob brauchbare Planunterlagen, eine Baubeschreibung und genaue Angaben zu den einzelnen Bauteilen vorhanden sind.
→ Für das Erstellen eines iSFP`s oder eines Sanierungsfahrplans BW werden alle Planunterlagen und einige weitere Angaben benötigt. Anhand der Qualität dieser Unterlagen richten sich die Kosten.

Beide Arten von Sanierungsfahrplänen wurden vom Bafa bisher gut gefördert. Derzeit wird über die zukünftige Förderung auf Bundesebene verhandelt. 

Am besten Sie rufen mich einfach an und überprüfen, welche Unterlagen in Ihren Unterlagen vorhanden sind, bzw. schicken mir diese per E-Mail zu, dann kann ich Ihnen auch sagen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

 

Kontakt:

Um für Sie möglichst genau kalkulieren zu können, senden Sie mir bitte ein paar Unterlagen (siehe oben) über das betreffende Objekt per E-Mail, per Fax an mein PC-Fax 03212 / 6808443 (24 Std. erreichbar) oder per Post zu.  
Gerne können Sie mich natürlich auch anrufen, um Genaueres vorab zu klären: Tel.: 07721-5 12 44


In Sachen Energieberatung, Nachweise zum EWärmeG und Sanierungsfahrpläne bin ich als Bauingenieur, Energieberater / Energieeffizienz-Experte, Sachverständiger und Baugutachter mit meinem Ingenieurbüro für das Bauwesen sowohl in Villingen-Schwenningen als auch im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis für Sie da.

Und zwar nicht nur in und um Villingen-Schwenningen, Brigachtal, Bad Dürrheim, Niedereschach, St. Georgen im Schwarzwald, Furtwangen, Vöhrenbach, Eisenbach, Unterkirnach, Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Tuningen, Blumberg, Triberg, Schonach, Schönwald, Königsfeld im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Bonndorf, Löffingen und Titisee-Neustadt ...

... sondern auch darüber hinaus. 

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